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FAQ

Hier haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) für Sie zusammengestellt. Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie unter folgender Telefonnummer direkt mit uns Kontakt aufnehmen:

boje-Wettbewerb / Sparda-Bank Münster eG
Frau Ute Cewe, Tel: 0251 504-0

Der Antrag

Bis wann kann ich meinen Antrag einreichen?
Der Antrag kann jährlich bis zum 15. Juli postalisch oder online eingereicht werden.

Wie viele Anträge kann ich stellen?
Jeder Antragsteller kann sich mit bis zu drei Projekten bewerben. Das heißt, eine Schule könnte sich mit drei Projekten um eine Förderung bewerben. Es könnten sich aber auch zwei Klassen (Antragsteller) einer Schule mit jeweils bis zu drei Anträgen bewerben. Auch Wiederholungsanträge sind möglich.

Wie kann ich meinen Antrag einreichen?
Der Antrag auf Förderung kann postalisch eingereicht werden:

Boje-Wettbewerb
Sparda-Bank Münster
Frau Ute Cewe
Joseph-König-Straße 3
48147 Münster

Oder online unter: www.boje-ms.de/download.html

Was passiert, wenn ich meine Bewerbung zu spät einreiche?
Bewerbungen, die nicht bis zum 15. Juli eingegangen sind, werden automatisch für das nächste Jahr berücksichtigt.
Wiederholungsanträge sind möglich.

Die Teilnahme

Ein Teil der Projektmittel für unser Vorhaben wird von öffentlichen Trägern (Arbeitsvermittlung, Städten, Gemeinden, EU-Programme) gestellt. Können wir trotzdem am boje-Wettbewerb teilnehmen?
Ja, eine Kofinanzierung durch öffentliche Träger ist zulässig und keinesfalls ein Ausschlusskriterium für die Bewerbung.

Können sich auch Förderschulen an dem Wettbewerb beteiligen und eine Förderung beantragen?
Ja, Förderschulen sind genauso wie Haupt-, Real- und Gesamtschulen dazu eingeladen, an dem boje-Wettbewerb teilzunehmen.

Wie finde ich heraus, ob sich mein Wohnsitz im Geschäftsgebiet der Sparda-Bank Münster befindet?
Bitte prüfen Sie hier durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl, ob sich Ihr Wohnsitz im Geschäftsgebiet der Sparda-Bank Münster befindet und Sie somit zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind.

Der Wettbewerb

Wer kann an dem Wettbewerb teilnehmen?

  • alle Schüler der Klassen 7 bis 10 an Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen
  • alle Eltern und Elterninitiativen dieser Klassen
  • alle Lehrer dieser Klassen
  • Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen mit Angeboten für die Schüler dieser Klassen
  • Schulische oder außerschulische Arbeitskreise und Initiativen mit Angeboten für die Schüler dieser Klassen
  • lokale private Träger der Jugendhilfe und Berufsausbildung mit Angeboten für die Schüler dieser Klassen

Die Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz im Geschäftsgebiet der Sparda-Bank Münster haben. Überprüfen können Sie das anhand Ihrer Postleitzahl hier.

Was ist für die Zulassung zum Wettbewerb zu beachten?
Der Antrag auf Förderung muss sorgfältig und vollständig ausgefüllt bis zum 15. Juli postalisch oder online bei der Sparda-Bank Münster eingegangen sein. Zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen werden alle Bewerbungen, die:

  • sich an Schüler der Klassen 7 bis 10 an Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen richten
  • im jeweiligen Schuljahr nach Ablauf der Bewerbungsfrist umgesetzt werden
  • den boje-Preiskriterien entsprechen

Was ist unter „interner Evaluation“ zu verstehen?
Unter interner Evaluation verstehen wir einen Projektbericht, der die gesamte Laufzeit der Maßnahme umfasst und nach einem bestimmten Kriterienraster erstellt wird. Dieses Kriterienraster wird den Bewerbern nach Bewilligung ihres Projekts zur Verfügung gestellt.

Was ist unter „Nachhaltigkeit“ zu verstehen?
Nachhaltigkeit bedeutet, dass die eingereichten Konzepte und Maßnahmen eine Laufzeit von mindestens einem Schuljahr haben und bei der Zielgruppe eine nachhaltige Wirkung erzielen sollten.

Wird über den Wettbewerb und die eingereichten Projekte öffentlich berichtet?
Ja, es gibt eine öffentlichkeitswirksame Kommunikation zu boje. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die eingereichten Bewerbungen veröffentlicht werden und im Fall einer Förderung der Presse zur Verfügung gestellt werden können.

Maßnahmen und Konzepte

Welche Maßnahmen und Konzepte können eine Förderung erhalten?
Gefördert werden Konzepte, die Schülerinnen und Schülern bei der Berufsfindung, bei der Suche nach dem passenden Praktikum oder auch im Bewerbungsverfahren unterstützen und sich an Leitlinien wie „Nachhaltigkeit“ und „Hilfe zur Selbsthilfe“ orientieren.

Mögliche Konzepte und Maßnahmen:

  • Planspiele zur Berufs-/Lebensplanung und Wirtschaft
  • Schnuppertage oder Zukunftswerkstätten
  • Maßnahmen zur Lebensplanung und Orientierung
  • Stärken-Schwächen-Analysen
  • Bewerbungstrainings
  • Profiling und Kompetenztests zur Feststellung der Ausbildungsreife und -willigkeit
  • Hilfen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • sprachlicher und fachlicher Stützunterricht
  • Training von Schlüsselqualifikationen in Gruppenmaßnahmen
  • betriebliche Praktika und Arbeitsgelegenheiten zur beruflichen Orientierung

Müssen eingereichte Konzepte oder Maßnahmen einer Mindestzahl von Personen zu Gute kommen?
Nein, es gibt keine Mindestzahl, die berücksichtigt werden muss. Allerdings sollten Aufwand und Nutzen und somit die Effizienz eines Projektes bedacht werden.

Die Förderung

Wie hoch ist die Gesamt-Fördersumme?
Die Gesamt-Fördersumme beträgt 600.000 Euro und wird über eine Laufzeit von vier Jahren (2008-2011) an bewilligte Projekte vergeben. So können ein oder mehrere Projekte mit bis zu 150.000 Euro pro Jahr unterstützt werden.

Was versteht man unter Eigenbeteiligung?
Eine Voraussetzung zur Förderung ist die Eigenbeteiligung des Antragstellers. Diese kann materieller oder immaterieller Natur sein (Bereitstellung von Materialien, Fahrzeugen oder PCs, Manpower, Gestellung von Räumen etc).

Wer entscheidet über die zu fördernden Projekte?
Eine Jury wählt unter allen eingereichten Vorschlägen die zu fördernden Konzepte und Maßnahmen unter Berücksichtigung der boje-Ziele aus. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der Jugendhilfe, der Schulaufsichtsbehörde, der Arbeitsverwaltung, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer sowie unabhängigen Fachexperten.

Wann beginnt die finanzielle Förderung der Projekte?
Nach der erfolgten Jury-Wertung zeitnah zum Beginn des nächsten Schuljahres.

Gute Ideen gesucht!

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